Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Party-Nanny.de – Mobile Kinderbetreuung
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für sämtliche vom Auftragnehmer (Party-Nanny.de, nachfolgend „Auftragnehmer“) erbrachten Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS, ANFAHRT & PERSONALAUSWAHL
1. Angebote & Anfahrt: Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die An- und Abfahrt wird über eine individuelle Anfahrtspauschale berechnet, die sich nach der Entfernung zum Veranstaltungsort richtet. Bei einer Anreise ab 300 km behält sich der Auftragnehmer vor, die Bereitstellung bzw. Übernahme der Kosten für eine angemessene Hotelübernachtung für das Betreuungsteam einzufordern.
2. Annahmefrist: Die Annahmefrist für ein konkretes Angebot beträgt 10 Werktage ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben.
3. Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers (per E-Mail oder durch die Rücksendung des unterzeichneten Angebots) zustande. Für den Auftragnehmer wird die Terminreservierung jedoch erst mit fristgerechtem Eingang der vereinbarten Anzahlung (siehe § 5 Abs. 2) verbindlich.
4. Personalauswahl: Der Auftragnehmer ist in der Auswahl, der Anzahl und dem konkreten Einsatz des qualifizierten Betreuungspersonals vollkommen frei. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter besteht nicht.
§ 3 LEISTUNGSUMFANG, BETREUUNGSBOGEN, AUSFALL & PROGRAMM
1. Leistungsinhalt & Ablauf: Die Dienstleistung umfasst ein mobiles, professionelles Betreuungsangebot mit individuellen Mitmach-Aktionen (z. B. Spielstationen, Bastelecken oder vereinbarte Event-Konzepte). Ca. 4 Wochen vor dem Event stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen digitalen Betreuungsbogen zur Verfügung. Der Auftraggeber leitet diesen an die Eltern der zu betreuenden Kinder weiter. Bis spätestens 2 Wochen vor dem Event sollte der Bogen ausgefüllt vorliegen, damit die Angebote individuell auf Alter und Interessen der Kinder abgestimmt und gewährleistet werden können.
2. Ausdrücklicher Ausschluss der Aufsichtspflicht: Der Auftragnehmer erbringt ein mobiles Betreuungs- und Beschäftigungsangebot. Es findet keine Übernahme der vertraglichen Obhut oder der gesetzlichen Aufsichtspflicht gemäß § 1626 BGB statt. Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung lückenlos bei den jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Eltern müssen auf dem Veranstaltungsgelände jederzeit erreichbar und ansprechbar sein.
3. Ausstattung: Der Auftragnehmer bringt die für die vereinbarten Betreuungsaktionen erforderlichen Ausstattungsgegenstände (z. B. eigene Kindertische, Stühle, Dekoration, Spiel- und Bastelmaterialien) selbst mit, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Mitteilung der Kinderanzahl & Aufnahmestopp: Bei geschlossenen Veranstaltungen ist die voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Kinder bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Bei einer signifikanten Erhöhung der Kinderzahl behält sich der Auftragnehmer vor, die Mehrkosten für zusätzliches Personal nachzuberechnen oder aus Sicherheitsgründen einen Aufnahmestopp vor Ort zu verhängen.
5. Ausschluss akut erkrankter Kinder: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, offenbar akut erkrankten Kindern (z. B. bei ansteckenden Krankheiten, Magen-Darm-Symptomen oder starkem Fieber) im Interesse der Gesundheit der anderen Kinder und des Betreuungsteams die Teilnahme am Betreuungsprogramm zu verweigern.
6. Spätzuschlag & Spontane Nachtbetreuung: Für Betreuungsleistungen ab 23:00 Uhr wird ein Spätzuschlag in Höhe von 25 % auf den vereinbarten Stundensatz berechnet. Eine spontane Buchung der Nachtbetreuung vor Ort ist nur nach Rücksprache und Kapazität des Betreuungsteams möglich; ein Anspruch darauf besteht nicht.
7. Verpflegung & Baby-Snacks: Die Hauptverpflegung der Kinder obliegt den Eltern. Der Auftragnehmer stellt im Rahmen des Betreuungsprogramms ggf. kleine, kindgerechte Baby-Snacks/Knabberreien bereit. Dies erfolgt nicht, wenn im digitalen Betreuungsbogen entsprechende Allergien, Erkrankungen oder ein ausdrückliches Verbot der Eltern vermerkt wurden.
8. Ausfall des Betreuungsteams / Höhere Gewalt: Sollte das Betreuungsteam aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. plötzliche Erkrankung des Personals, Höhere Gewalt, schwere Anreiseschäden) ausfallen und kein adäquater Ersatz gestellt werden können, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9. Leistungsanpassung & Sicherheit: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Betreuungsprogramm vor Ort aus Sicherheitsgründen oder aufgrund ungeeigneter Witterungsbedingungen anzupassen oder einzuschränken.
§ 4 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
1. Räumlichkeiten & Hygiene: Der Auftraggeber stellt kostenfrei eine geeignete, sichere und ausreichend große Fläche bzw. einen Raum sowie Zugang zu sauberen Sanitäranlagen zur Verfügung.
2. Parkmöglichkeiten: Der Auftraggeber stellt kostenfreie, gut erreichbare Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes für die Fahrzeuge des Betreuungsteams bereit. Anfallende Parkgebühren werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3. Gefahrenquellen: Der Auftraggeber ist verpflichtet, bestehende Gefahrenquellen am Veranstaltungsort (z. B. ungesicherte Pools, Teiche, Treppenabgänge, Stromquellen) vor Beginn der Veranstaltung nach den geltenden Sicherheitsvorschriften absichern zu lassen und den Auftragnehmer darauf einzuweisen.
4. Registrierung & Elterninformation: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren, dass die Aufsichtspflicht bei ihnen verbleibt. Eine optimale Betreuung kann nur sichergestellt werden, wenn die Kinder vorab über den digitalen Betreuungsbogen angemeldet und besondere Bedürfnisse sowie Allergien mitgeteilt wurden. Liegt vorab kein ausgefüllter Betreuungsbogen vor, liegt die Entscheidung über eine spontane Aufnahme und Betreuung des Kindes vor Ort im freien Ermessen des Betreuungsteams als Einzelfallentscheidung.
§ 5 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Preise: Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der vereinbarten Anfahrtspauschale sowie etwaiger Zusatzleistungen.
2. Anzahlung: Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes fällig. Der Termin wird seitens des Auftragnehmers erst nach vollständigem Eingang dieser Anzahlung verbindlich fest reserviert.
3. Restzahlung: Die Restzahlung sowie nach tatsächlichem Aufwand angefallene Mehrkosten (z. B. Parkgebühren oder spontan vereinbarte Zusatzstunden) werden nach Veranstaltungsende per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen fällig.
4. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie pauschale Mahngebühren für jede Mahnung zu berechnen.
§ 6 STORNIERUNG UND RÜCKTRITT
1. Stornierung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber kann den Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
2. Stornogebühren bei Absage durch den Auftraggeber: Storniert der Auftraggeber die Buchung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer verschuldet sind, werden folgende Entschädigungspauschalen fällig:
Ab Vertragsschluss bis 30 Tage vor dem Event: 30 % des Gesamtauftragswertes (entspricht der Anzahlung)
29 bis 14 Tage vor dem Event: 50 % des Gesamtauftragswertes
13 bis 7 Tage vor dem Event: 80 % des Gesamtauftragswertes
Ab 6 Tage vor dem Event oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtauftragswertes
3. Schadensnachweis: Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, anstelle der Pauschale einen höheren, konkreten Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 7 BILDRECHTE, MARKETING UND REFERENZEN
1. Foto- und Videoaufnahmen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Videomaterial zu Dokumentations- und Werbezwecken (z. B. für die Website Party-Nanny.de, Flyer, Social-Media-Kanäle wie Instagram) zu erstellen und zu nutzen.
2. Schutz der Persönlichkeitsrechte: Der Schutz der Kinder steht an erster Stelle. Aufnahmen erfolgen ausschließlich so, dass Gesichtszüge nicht erkennbar sind (z. B. Perspektiven von hinten, von der Seite ohne Identifizierbarkeit oder Detailaufnahmen von Händen beim Basteln/Schminken). Kinder werden ausnahmslos vollständig bekleidet dargestellt.
3. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber sowie die Erziehungsberechtigten können der Erstellung und Verwendung von Bildaufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
4. B2B-Referenzen: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Geschäftskunden nach Durchführung einer Veranstaltung als Referenz auf seiner Website oder in Präsentationsunterlagen zu nennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
§ 8 HAFTUNG, AUFSICHTSPFLICHT & KLEIDUNG
1. Haftungsbeschränkung: Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
2. Personenschäden: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
3. Verletzung der Aufsichtspflicht durch Dritte: Da die Aufsichtspflicht lückenlos bei den Eltern verbleibt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten resultieren.
4. Wertgegenstände: Für den Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen, Kleidung und Wertsachen der Kinder wird keine Haftung übernommen.
5. Verschmutzung & Beschädigung von Kleidung/Flächen: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Verschmutzungen, Verfärbungen oder Beschädigungen an der (gegebenenfalls feierlichen) Kleidung der Kinder oder der vom Auftraggeber bereitgestellten Eventfläche, die durch den gewöhnlichen und sachgemäßen Gebrauch von Spiel-, Mal-, Bastel- oder Kinderschminkmaterialien entstehen. Eine Garantie oder Sicherstellung für das unversehrte Verbleiben von Kleidungsstücken während des Betreuungsangebots kann nicht übernommen werden.
§ 9 URHEBERRECHT, KONZEPTSCHUTZ & NACHAHMUNGSVERBOT
1. Geistiges Eigentum: Die vom Auftragnehmer entwickelten Betreuungskonzepte, Eventkonzepte, Ausarbeitungen und Angebote bleiben dessen geistiges Eigentum.
2. Kopiervorbehalt & Nachahmungsverbot: Eine Weitergabe der Konzepte und Unterlagen an Dritte oder die eigene Nutzung/Vervielfältigung außerhalb des vereinbarten Auftrags ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Jegliche Nachahmung oder das Kopieren des Geschäftsmodells und der Betreuungskonzepte von Party-Nanny.de wird ausdrücklich untersagt.
§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand: Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
